
Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
Wer in das Visier der Strafverfolgung gerät, ist schnell auch staatlichen Repressalien wie Durchsuchung und Inhaftnahme ausgesetzt. Die vorläufige Festnahme durch die Polizei reißt den Betroffenen / mutmaßlichen Täter unmittelbar und ohne Vorbereitung aus seinem Lebensumfeld. Diese Art des Freiheitsentzuges durch Polizisten ist grundsätzlich spätestens am Ende des nächsten Tages zu beenden. Das heißt, es ist eine durch einen Richter angeordnete Verhaftung zu erlassen und zu verkünden. Andernfalls ist der Betroffene freizulassen.
Von dieser zwingenden Vorschrift der Freilassung am Ende des nächsten Tages sieht das jüngst „modernisierte“ Polizeigesetz jedoch Ausnahmen vor. Nach der neuen Fassung des Polizeigesetzes kann die Polizei in bestimmten Fällen einen bis zu 14 Tage andauernden Freiheitsentzug bestimmen. Und zwar ohne richterliche Entscheidung.
Festnahmen/Verhaftungen sind für alle Betroffenen und Angehörige psychische Ausnahmesituationen. Hier gilt es, umgehend die Situation zu klären. Das heißt, die Umstände der Verhaftung sowie die zur Inhaftnahme führenden Gründe in Erfahrung zu bringen. Außerdem erhalten Sie über Ihren Rechtsanwalt die Möglichkeit der Akteneinsicht und bekommen so eine Übersicht zum Stand der Ermittlungen.
Die Polizei hat einen Ihrer Angehörigen oder Freunde verhaftet? Zögern Sie nicht, sondern kontaktieren Sie umgehend Rechtsanwalt Dieter Axmann – zugleich Fachanwalt für Strafrecht.
Haben Sie den Verdacht, einer Ihrer Angehörigen oder Freunde sei von der Polizei festgenommen worden? Auch dann gilt: Verlieren Sie keine Zeit! Nehmen umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Dieter Axmann – zugleich Fachanwalt für Strafrecht – aus Dortmund auf.
Gem. § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) gilt das „Jedermannsfestnahmerecht“
„(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. …“
Mit anderen Worten also kann jeder durch jemand anderen (vorläufig) festgenommen werden. Allerdings sollte eine selbst durchgeführte, vorläufige Festnahme immer situationsabhängig wohlüberlegt sein. Insbesondere, ob sie mit eventuellen Gefahren verbunden ist – beispielsweise dann, wenn die festzunehmende Person (schwer) bewaffnet ist.
Als langjährig tätiger Dortmunder Rechtsanwalt kann ich aus der Erfahrung folgendes sagen. In der anwaltlichen Praxis und im alltäglichen Leben ist das „Jedermannsfestnahmerecht“ eher zu vernachlässigen.
Der Regelfall ist, dass Festnahmen/Verhaftungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaften erfolgen. Die Verhaftung kann erfolgen, wenn das zuständige Gericht einen Haftbefehl gegen die tatverdächtige Person erlassen hat.
Ist ein solcher noch nicht erlassen, ist er bis spätestens Ende des nächsten Tages zu erlassen und zu verkünden. Der Haftbefehl muss zwingend durch einen Richter sowohl erlassen als auch verkündet / eröffnet, sprich dem Betroffenen persönlich mitgeteilt werden.
Sollten Sie sich mit der Situation konfrontiert sehen, dass Polizeibeamte oder Staatsanwaltschaft Sie an der Haustür „begrüßen“, kann ich Ihnen nur raten, sich kooperativ zu verhalten. Auch dann, wenn ein Freiheitsentzug droht.
Leisten Sie keinen Widerstand. Sonst riskieren Sie, dass Sie einer an sich vermeidbaren Verhaftung aufgrund von Fluchtgefahr gegenüberstehen.
Nimmt die Dortmunder Polizei Sie fest, konsultieren Sie unverzüglich einen Strafverteidiger. Machen Sie unbedingt Gebrauch von Ihrem Schweigerecht. Vermeiden Sie den Beamten gegenüber Angaben zu den Vorwürfen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann ist Ihr Ansprechpartner in Dortmund und Umgebung wie auch bundesweit.
Beamte der Polizei neigen mitunter dazu, die Tatverdächtigen zu Äußerungen anzuregen. Sollten Sie sich zu Äußerungen hinreißen lassen, so können Sie sicher sein, diese Äußerungen in Vermerken der Polizisten hinterher wiederzufinden. Diese Äußerungen sind im späteren Verfahren als sogenannte „Spontanäußerungen“ gegen Sie verwertbar. Auch dann, wenn es sich nicht um eine offizielle Vernehmung handelt und Sie keine Belehrung über Ihre Rechte erhalten haben. Um Sie zu schützen, kann Strafverteidiger Herr Axmann auf das Schweigerecht nicht oft genug hinweisen.
Sie benötigen einen kompetenten Strafverteidiger, der Sie gegen drohende Festnahme/Verhaftung verteidigt? Sehen Sie sich dem Vorwurf organisierter Kriminalität ausgesetzt? Wirft man Ihnen vor, einen Anschlag geplant zu haben? Waren Sie ggf. in einen Verkehrsunfall verwickelt und haben andere Personen dabei verletzt? Einer Ihrer Angehörigen oder ein enger Freund wurde festgenommen? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann ist Ihr Ansprechpartner im Strafrecht. Nutzen Sie bei erfolgender Verhaftung oder Durchsuchung die Notfall-Mobilnummer.
Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!
Anwalt Strafverteidigung Dortmund – Strafverteidiger Dieter Axmann
Auch in NRW und sogar bundesweit!