Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
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Sowohl Privatpersonen als auch Betriebe können sich mit dem Verdacht der Straftat einer Steuerhinterziehung konfrontiert sehen. Die Selbstanzeige spielt besonders hier im Steuerstrafrecht eine wichtige Rolle. Für die Betroffenen ist die Selbstanzeige oftmals ein wesentliches Verteidigungsinstrument. Im Folgenden erhalten Sie wichtige Informationen zum Thema Selbstanzeige. Beachten Sie jedoch, dass ein Ratgeber niemals individuelle Beratung von Rechtsanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund ersetzen kann.
Mitunter kann das Aufsetzen einer Steuererklärung eine komplexe zeitintensive Angelegenheit werden. Fehler, Irrtümer oder gar gezielte Falschangaben in der Steuererklärung können zu dem Vorwurf der Steuerhinterziehung führen. Aber auch die bloße Nichtabgabe der Steuererklärung kann u. U. schon den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.
Wenn der Staat von zuvor unbekannt gebliebenen Einnahmequellen erfährt, muss der Betroffene mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Je nach Umfang der hinterzogenen Steuern und / oder der Art und Weise der Hinterziehung sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe die Folge. Darüber hinaus sind die hinterzogenen Steuern zu erstatten und ein sogenannter Säumniszuschlag samt Hinterziehungszinsen zu zahlen. Mit einer ordnungsgemäßen und rechtzeitig eingereichten Selbstanzeige kann diesen Gefahren wirksam begegnet werden.
Der Staat hat Steuerzahlern die Möglichkeit gegeben, im Falle einer Steuerhinterziehung eine strafbefreiende Selbstanzeige durchzuführen. Diese Option sollte auch wahrgenommen werden, um sonst drohende Geld- bzw. Gefängnisstrafen zu vermeiden. Wer jedoch bei einer Selbstanzeige Fehler macht, verspielt womöglich die Strafbefreiung! Eine Selbstanzeige sollte daher nur von einem Fachanwalt für Strafrecht durchgeführt werden.
Für eine Selbstanzeige existiert keine allgemeingültige Mustervorlage, die einfach ausgefüllt werden kann. Jeder Fall muss einzeln betrachtet werden. Als im Steuerstrafrecht erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kennt Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund die wichtigen Details und Fallstricke. Er berät Sie auf dem Weg zurück zur Steuerehrlichkeit und ist stets für Sie da, wenn es noch offene Fragen zur Selbstanzeige, der Steuererklärung oder dem Steuerstrafrecht selbst gibt. Egal ob als Unternehmer oder als Privatperson: wenn Sie das Aufsetzen einer Selbstanzeige in Betracht ziehen, nutzen Sie die Hilfe von Herrn Rechtsanwalt Axmann.
Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!
Rechtsanwalt Strafverteidiger Dortmund – Dieter Axmann
Auch in NRW und sogar bundesweit!