Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
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Der allgemeine Teil des Strafgesetzbuches gilt für alle Delikte des Strafrechts. Dieser Teil des Strafrechts ist für den Rechtsanwalt für Strafrecht maßgeblicher Bestandteil jeder Strafverteidigung. Im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches finden sich die Grundbestimmungen, die die Voraussetzungen der Strafbarkeit und der Strafzumessung regeln. Konkret bedeutet das: Welche Strafe ist in welcher Höhe bei welchem Delikt angemessen.
Der Rechtsanwalt für Strafrecht hat immer zu prüfen, war es Vorsatz oder Fahrlässigkeit? Ist die Straftat auch bei fahrlässiger Begehung strafbar? Liegt Täterschaft oder Teilnahme (wie Anstiftung und Beihilfe oder Mittäterschaft) vor? Hat der Beschuldigte in Notwehr, Nothilfe oder Notstand gehandelt? Der Strafverteidiger hat auch die Rechtsfolgen der Tat wie Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Vollzugsstrafe oder Bewährungsstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt oder Absehen von Strafe zu prüfen. Verjährungsfragen, Fragen der Maßregeln wie Besserung und Sicherung, die Nebenfolgen einer Tat sind im Blick zu haben. Nebenfolgen wie Einziehung und Verfall von Vermögen, Entziehung der Fahrerlaubnis und Berufsverbot gilt es zu klären. Als Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzlei in Dortmund sind diese und weitere wichtige Fragen des Strafrechts Bestandteil meiner täglichen Arbeit. Ich berate und vertrete Sie gleichermaßen konsequent wie kompetent in allen strafrechtlichen Verfahren.
Begriffe aus dem Kapitalstrafrecht (Körperverletzung mit Todesfolge, Mord, Totschlag etc.) kommen vielen in den Sinn, wenn sie an Strafrecht denken.
Die Verteidigung in allgemeinen Strafverfahren umfasst für den Rechtsanwalt im Strafrecht eine Vielzahl an Delikten. Oftmals geht es um Straftaten wie Körperverletzungsdelikte, Diebstahl, Raub, Hehlerei, Betrug, Freiheitsberaubung, falsche Verdächtigung, uneidliche Falschaussage, Meineid oder Urkundenfälschung. Bei Unterlassungsdelikten, wie der unterlassenen Hilfeleistung, ist der Vorwurf eine Handlung nicht vorgenommen zu haben.
In vielen Situationen des täglichen Lebens kommt es zum Überlappen verschiedener Rechtsgebiete. Aus Twist im Familienleben kann mehr werden als nur eine Sache des Familienrechts. Oftmals stehen später auch Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit im Raum. Wenn der Vorwurf einer sexuellen Nötigung hinzukommt, wird dies zugleich zu einer Sache des Sexualstrafrechts. Der „Missbrauch mit dem Vorwurf des Missbrauchs“ ist ein dem Strafverteidiger geläufiges Phänomen. Ein tätlicher Angriff auf Mitarbeiter und/oder Vorgesetzte hat nicht nur eine Kündigung im Arbeitsrecht zur Folge, sondern bringt auch strafrechtliche Folgen mit sich. Ein Autorennen ist nicht nur im Rahmen des Verkehrsrechts, sondern auch strafrechtlich zu betrachten. Werden andere Personen dabei gefährdet oder kommt gar jemand zu Tode, sind strafrechtliche Körperverletzungs- und Tötungsdelikte zu prüfen.
Wie aufgezeigt, kann eine vermeintliche „Kleinigkeit“ schnell zu einem Strafverfahren werden. In jedem Strafverfahren sind Sie immer auf einen „guten Anwalt“ angewiesen. Die Strafverteidigung ist ein sensibler Bereich, mit dem Sie nur einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen sollten.
Bevor Ihnen bei einer Vernehmung durch die Polizei und / oder die Staatsanwaltschaft Nachteile entstehen, sollten Sie durch mich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Einsicht in die behördlichen Ermittlungsakten genommen haben. Nur so wissen Sie um den wahren Stand der Dinge.
Als Fachanwalt für Strafrecht werde ich Sie hinsichtlich des für Sie günstigsten Einlassungsverhaltens beraten. Neben dem Inhalt einer Einlassung sind die Fragen, ob Sie eine Einlassung abgeben sollten und wenn ja, wann und mit welchem Inhalt, wesentliche Faktoren der effektiven Verteidigungsstrategie.
Zur Beurteilung dieser Fragen bedarf es eines erfahrenen Rechtsanwalts und Fachanwalts für Strafrecht.
Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf oder einem Ermittlungsverfahren konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebengebiete des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus vertrete ich Mandanten bundesweit! Vom Betäubungsmittel- bis zum Wirtschaftsstrafrecht.
Rechtsanwalt Strafrecht Dortmund – Dieter Axmann
Auch in NRW und sogar bundesweit!