
Dieter Axmann
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Strafrecht
Hohe Straße 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
Dieter Axmann
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Strafverteidiger
Dortmund
Durch Spezialisierung auf und Erfahrung im Strafrecht kann ich der Strafverfolgung bundesweit gegenübertreten und meine Mandanten bei Korruptionsdelikten oder Steuerstraftaten verteidigen.
Strafrecht
Dortmund
Das Strafrecht ist weit gefächert und überschneidet sich mit einigen anderen Rechtsgebieten. Auf den folgenden Seiten möchte ich meine Tätigkeitsschwerpunkte im Strafrecht vorstellen.
Strafverteidigung
Dortmund
Falls bei Strafverfahren Untersuchungshaft oder weitere Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen, vorläufige Festnahme oder ähnliches drohen, ist sofortige qualifizierte Strafverteidigung erforderlich.
Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de
Neben Dortmund betreue ich Mandanten auch in den Städten Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dinslaken, Dorsten, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hagen, Hamm, Hattingen, Herne, Herten, Moers, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Witten sowie in den Kreisen Ennepe-Ruhrkreis, Recklinghausen, Unna und Wesel.
Ihnen droht ein Haftbefehl? Ein naher Angehöriger wurde verhaftet? Sie sehen sich mit einer Inhaftierung konfrontiert? Bei Verhaftungen steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann grundsätzlich über die bereitgestellte Notfallnummer 0151 21822975 Tag und Nacht zur Verfügung.
Eine Verhaftung ist eine äußerst belastende Situation für alle Beteiligten. Das gilt gleichermaßen für den unmittelbar Betroffenen, als auch für nahe Angehörige und Freunde. Oft wissen sie nicht, was sie tun sollen oder wie sie sich zu verhalten haben.
Folgend erhalten Sie Hinweise und grundsätzliche Informationen rund um das Thema Verhaftung. Beachten Sie jedoch, dass die Hinweise in diesem Ratgeber auf keinen Fall die Beratung und Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ersetzen können. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann aus Dortmund steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Grundsätzlich steht es Ihnen, wenn Sie sich mit einem Haftbefehl konfrontiert sehen, frei, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Dies gilt auch für Angehörige. Als Strafverteidiger rate ich Ihnen jedoch dazu, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Womöglich sind Sie aufgrund der hohen Belastung durch die drohende Verhaftung bzw. der Verkündung des Haftbefehls geneigt, eine Aussage zu machen. Doch eine vorschnelle, ins Blaue hineingeschossene Aussage, schadet gerade in dieser Situation langfristig mehr, als dass sie nutzt. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann aus Dortmund steht Ihnen in dieser Situation unmittelbar bei und berät über sämtliche Vor- und Nachteile des möglichen Verhaltens. Als guter Freund oder Angehöriger des Betroffenen sollten Sie ebenfalls nicht zögern, unverzüglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu beauftragen. Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich dem unmittelbar Betroffenen in dieser besonders schwierigen Situation schützend mit Rat und Tat zur Seite.
Um einen Haftbefehl in Vollzug zu setzen, bedarf es der Prüfung durch einen Richter. Der Betroffene ist vor dem Richter anzuhören. Der Haftbefehl ist durch einen Richter zu verkünden. Auch in dieser Situation steht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann aus Dortmund dem Betroffenen selbstverständlich voll und ganz zur Verfügung. Nur der Richter hat zu prüfen, ob die strafprozessualen Voraussetzungen für die Invollzugsetzung des Haftbefehls erfüllt sind. Als solche Voraussetzung nennt die Strafprozessordnung den dringenden Tatverdacht. Weiter müssen die sogenannten Haftgründe hinzukommen. Hier sind insbesondere zu nennen: Fluchtgefahr und / oder Verdunkelungsgefahr. Darüber hinaus muss auch die Verhältnismäßigkeit der Invollzugsetzung des Haftbefehls geprüft werden. Oftmals lässt es sich bereits im Gespräch mit dem Richter bei der Anhörung über die Invollzugsetzung des Haftbefehls durch geschicktes Argumentieren erreichen, dass der Haftbefehl unter geeigneten Auflagen außer Vollzug gesetzt wird. Hierzu bedarf es aber auf jeden Fall des fach- und sachkundigen Beistands eines Fachanwalts für Strafrecht wie Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund.
Grundsätzlich ist es gestattet, einen in Haft Befindlichen zu besuchen. Voraussetzung dafür ist die Beantragung einer Besuchserlaubnis. Um Sie nicht weiter und unnötig zu belasten, übernimmt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann gerne für Sie die Beantragung der Besuchserlaubnisse.
Weitere nützliche Informationen zum Thema Verhaftung und Besuchsterminen finden Sie auf den Seiten der Justizvollzugsanstalt Dortmund.